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CTH 42

Citatio: (ed.), hethiter.net/: CTH 42 (TX 26.07.2013, TRde 19.02.2014)



§ 6
38 -- Und [wen]n du stets in jeder Hinsicht gut handelst
39 -- und in guter Gesinnung Meine [Majestät] schützest,
40 -- werde ich, Meine Majestät, auch nach dir5 deinen Söhnen Gutes tun,
41 -- und danach wird mein Sohn auch deine Söhne in guter Gesinnung schützen.
42 -- Ich aber, Meine Majestät, werde dich schützen.
43 -- Hiermit habe ich dir diese Dinge unte[r] Eid gelegt,
44 -- und für diese Worte riefen wir die tausend Götter hier zur Ratsversammlung:
Lesung Friedrich 1930, 110, bestätigt durch Kollation Akdoğan.
5
CHD P, 5: „I … will treat you and afterwards your [so]ns well too“; Beckman 1996, 24 „then I … will later act favorably in regard to your sons“; Klinger 2005, 108: „werde ich später für dich auch deine Söhne schützen“.

Editio ultima: Textus 26.07.2013; Traductionis 19.02.2014